Zwei-Klick Lösung für Cookie Consent Banner

Ausgangssituation

Spätestens mit dem Münchener Gerichtsurteil vom 20.01.2022 ist das Einbinden von Webdiensten Dritter ohne aktive Einwilligung des Website-Benutzers nicht erlaubt. Eine Beschreibung und genauere Erläuterung befindet sich beispielsweise hier.

Von dem Urteil sind nicht nur die in der Verhandlung direkt adressierte Einbindung von Google Fonts betroffen, sondern die dynamische Einbindung jeglicher Inhalte fremder Websites.

Auf den verschiedenen Seiten der AHKs finden sich  HTML-Inhalte, welche potenziell Inhalte fremder Websites dynamisch laden können. Eine Abfrage der Erlaubnis durch den Benutzer, wie sie durch das Urteil verlangt wird, erfolgt derzeit nicht.

Projektziel

Ziel des Projektes ist die Erfüllung der Anforderungen aus dem Gerichtsurteil für die betroffenen HTML-Inhalte. Hierfür wird der Cookie Consent Banner derart ergänzt, worüber der Benutzer das Einbinden dieser Inhalte erlauben oder ablehnen kann (Zwei-Klick-Lösung). Bei Ablehnung werden die HTML-Elemente nicht geladen und stattdessen ein Platzhalter dargestellt.

 

Ablauf

Der Nutzer ruft eine beliebige Seite der AHKs auf und direkt taucht der Cookie Consent Banner mit einem zusätzlichen Toggel für die Zulassung oder Ablehnung von "Fremdinhalten" (alle Inhaltselemente vom Typ "HTML", z. B. mit iframes) auf.

Fall 1 

Der Nutzer stimmt zu und alle fremden Inhalte werden normal auf der Seite angezeigt.

Fall 2

Der Nutzer lehnt ab und überall dort, wo fremde Inhalte auf der Seite eingebunden sind, wird ein Platzhalter angezeigt. Im Platzhalter steht folgender Hinweis:

"Achtung: Anzeige des Inhalts nicht möglich. Bitte erlauben Sie im Consent Management die Anzeige von fremden Inhalten, um sich den Inhalt anzeigen zu lassen. Ihr Endgerät baut dann eine Verbindung zu dem Anbieter des Inhalts auf. Dabei wird von dem Anbieter jedenfalls Ihre IP-Adresse verarbeitet. Der Anbieter kann ggf. auch Ihr Verhalten beobachten und Nutzungsprofile bilden, ggf. auch außerhalb des EWR. Soweit Sie die Anzeige anderer Inhalte nicht wünschen, müssen Sie anschließend die Einstellung im Consent Management deaktivieren.“

Der Nutzer kann dann auf den Button "Einstellungen ändern" klicken. Daraufhin wird erneut das Cookie Consent Banner aufgerufen, in dem der Nutzer die Fremdinhalte zulassen kann. Sobald er auf "Zulassen" klickt, wird die Seite neu geladen und alle Fremdinhalte werden nun eingeblendet.

 

Hier benötigen wir auch Ihre aktive Mithilfe!

Wir brauchen Ihre aktive Mithilfe bei der Übersetzung der Texte in die jeweilig bei Ihnen verwendeten auf den Webseiten Landessprachen.

Die Texte der Fremdinhalte für die Übersetzung in Deutscher und Englischer Sprache befinden sich  hier (Word).

Die Übersetzungen können bis zum 14. Oktober in den folgenden öffentlichen Bereich von Admiral Cloud hochgeladen werden. Zum Hochladen

Dann werden die Übersetzungen, die uns bis dahin vorliegen, in einem Zug integriert, um den Aufwand zu minimieren.

Für diejenigen AHKs, die uns ihre Übersetzungen nicht rechtzeitig zukommen lassen, werden Deutsch und Englisch als Standardsprachen bereitgestellt. Es ist aber natürlich jederzeit möglich, Übersetzungen im Nachgang hinzuzufügen.

Wichtiger Hinweis: Dateien müssen bitte eindeutig erkennbar benannt werden, damit wir ablesen können, um welche Sprache es sich handelt

(z. B. "AHK_Spanien_Übersetzung_Spanisch“).

Datenschutzinformation muss angepasst werden

Die Datenschutzinformation muss entsprechend dem neuen Cookie Consent Banner auf jeder AHK Webseite bis zum 14 Oktober 2022 angepasst werden.

Muster-Datenschutzinformation angepasst Deutsch  (Word)

Muster Datenschutzerklärung angepasst Englisch (Word)

Details über die Platzierung der Datenschutinformation finden Sie hier.